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Die Festivalordnung gilt für den Besuch des „EINschlag Festivals“ in Einbeck am 03.06.2023

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (auch Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennen die Besucher*innen die Gültigkeit dieser Hausordnung an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsstätte in sonstigen Fällen betreten wird.
Eintritt/Einlassrecht

1.
Das Hausrecht obliegt den Veranstalter*innen.

2.
Der von ihnen eingesetzte Sicherheits- und Awarenessdienst ist berechtigt im Namen der Veranstalter*innen das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung des Veranstaltungsgeländes gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.

3.
Einlass ist für Besucher*innen ab 18 Jahren. Die Veranstalter*innen sind berechtigt zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.

Für Minderjährige (16-/17-jährige Personen) gelten zusätzlich folgende Einlassregeln:
Einlass erfolgt nur mit einem sog. „Muttizettel“.
Für Minderjährige (unter 16 Jahren) nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person.
Einlass wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt und nur dann, wenn der/die Besucher*in die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt.

4.
Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Eintrittskarte ist nicht möglich.

5.
Die Besucher*innen willigen in Kontrollmaßnahmen ihrer Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein. Die Taschen dürfen eine Größe von Din A4 nicht überschreiten.

6.
Die Veranstalter*innen können den Einlass verweigern, wenn

6.1
die Besucher*innen keine gültige Eintrittskarte besitzen,

6.2.
die Besucher*innen die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer
Altersüberprüfung verweigern,

6.3.

die Besucher*innen eine Kontrollmaßnahme der Bekleidung, Utensilien
oder Behältnisse verweigern,

6.4.
die Besucher*innen erkennbar nicht zurechnungsfähig sind,

6.5.
die Besucher*innen Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände
(siehe § 5) bei sich führen,

6.6.
gegen die Besucher*innen ein Hausverbot besteht,

6.7.
die Besucher*innen erkennbar beabsichtigen den Veranstaltungsablauf zu
stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften,

6.8.
die Besucher*innen im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen, antisemitischen oder
sexistischen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffallen oder eine
solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, oder

6.9
die Besucher*innen erkennbar beabsichtigen gegen die Festivalordnung
zu verstoßen.
Das Mitführen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für die Besucher*innen verboten:

a.    

Waffen aller Art,

b.    

Gegenstände, die ähnlich einer Waffe oder eines gefährlichen Wurfgeschosses verwendet werden können und nicht offenkundig einem anderen, friedlichen Zweck dienen (z.B. Rucksack),

c.    

Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und Ähnliches,

d.    

Laserpointer,

e.    

ätzende oder leicht entzündbare Substanzen (z.B. Sprüh-Deos, Haarspray),

f.    

Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material, Fackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer oder sonstige pyrotechnischen Effekte,

g.  

sperrige Gegenstände, soweit nicht ausdrücklich über die Webseite der Veranstaltung zugelassen,

h.    

elektrische oder sonstige Geräte, die Geräusche, Lärm, Musik oder Geruch ausgeben können, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen (z.B. ist ein Mobiltelefon erlaubt),

i.    

Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge,

j.    

Tiere jeder Art und Größe

k.    

Glasflaschen.

Aufenthalt des Besuchers auf dem Veranstaltungsgelände

Es ist den Besucher*innen untersagt:


1.
 
Strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei unterstützend zu sein oder dazu anzustiften,


2.
 
Andere Besucher*innen zu gefährden,


3.
 
Andere Besucher*innen zu belästigen oder sich ihnen ohne eindeutige Zustimmung sexuell zu nähern. Jegliche Form von Übergriffigkeit führt zum sofortigen Ausschluss.


4.
 
Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,


5.

Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu beschädigen oder zu besteigen,


6.
 
Absperrungen zu umgehen oder erkennbar nicht den die Besucher*innen zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,


7.
 
das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,


8.

Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,


9.
 
menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsextremistische, sexistische, transphobe, klassistische, antisemitische oder beleidigende Parolen zu äußern oder zu verbreiten,


10.
 
rechtsextremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB) oder verfassungswidriger Kennzeichen,


11.
 
illegale Drogen zu verkaufen,


12.
 
ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikel und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen,


13.
 
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen zu machen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,


14.
 
außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten.
Bei einem Verstoß können die Veranstalter*innen die Besucher*innen von der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat die Besucher*innen keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht der Veranstalter*innen, Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt. Ein Verstoß kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden entsprechend strafrechtlich verfolgt. Wenn ihr ein solches Verhalten beobachtet wendet euch bitte an die Security oder das Awarenessteam. 

 

15.
Verbotene Gegenstände

Erlaubte Gegenstände können beim Veranstalter erfragt werden.

Zu den hier aufgeführten Regeln gilt es zudem sich an die Gesundheitsregeln im Rahmen des Infektionsschutzes zu halten.

Nähere Angaben zu den Coronaspezifischen Regeln folgen in Kürze und werden der Entwicklung und Vorgaben gemäß regelmäßig aktualisiert.